Im Aikido kann man, wenn man ausdauernd übt und entsprechende Fortschritte macht, Prüfungen ablegen. Man unterscheidet die Schülergraduierung (6. Kyu bis 1. Kyu) und die Meistergrade (1. Dan bis 6. Dan). Dan-Träger dürfen den schwarzen Hosenrock (Hakama) tragen.
Auszug aus dem Prüfungsprogramm (Minimalanforderungen)
Bis 1. Kyu werden die Prüfungen im Aikido-Club Grenchen absolviert. Für die Zulassung zur Prüfung gelten die folgenden Mindestanforderungen. Es handelt sich dabei um die Minimalfristen seit der letzten Prüfung sowie die Anzahl der seit der letzten Prüfung absolvierten Trainingsstunden (Lektionen à 1,5 Stunden sind somit mit 1.5 Stunden zu rechnen). Beide Kriterien müssen erfüllt sein, um die Prüfung absolvieren zu können.
| Grad | Anzahl Monate | Anzahl Trainingsstunden |
| 6. Kyu | 5 Monate | 40 h |
| 5. Kyu | 6 Monate | 50 h |
| 4. Kyu | 7 Monate | 60 h |
| 3. Kyu | 8 Monate | 100 h |
| 2. Kyu | 9 Monate | 110 h |
| 1. Kyu | 10 Monate | 160 h |


